Mit neuen Köpfen an der Spitze stellt sich die BKK futur den angekündigten Veränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – aber zugleich garantiert die jetzt gewählte Führungsmannschaft der BKK, dass der bewährte und vor allem versichertenorientierte Kurs der Kasse beibehalten wird: Am 4. März 2010 hat der bisherige 2. Vorstand der BKK futur Michael Plümpe (49) die Nachfolge von Hermann van der Wouw (64) angetreten, der sich nach über 40 Jahren Arbeit in der GKV in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet hat.
Mit Michael Plümpe hat der Verwaltungsrat einen BKK Vorstand gewählt, der ebenfalls schon seit Jahrzehnte, für die GKV und seit vielen Jahren an führender Stelle der BKK futur arbeitete, zuletzt als Co-Vorstand zusammen mit Hermann van der Wouw. Unterstützt wird der neue Vorstand von Jork Beßler (42). Michael Plümpe anlässlich seiner Wahl: „Hermann van der Wouw hat die Kasse über Jahre im Interesse der Versicherten geprägt und stark gemacht. Deshalb ist die BKK futur gut gerüstet, um die zukünftige Aufgaben im Sinne ihrer Versicherten in die Zukunft zu führen.“
Auch im Verwaltungsrat der BKK futur selbst, der Interessenvertretung der Beitragszahler, gab es Veränderungen: Die Vorsitzenden Meinolf Nowak (Arbeitgebervertreter) und Hans-Josef Legrand (Versichertenvertreter) gaben den alternierenden Vorsitz ab, an Dirk Brand als Arbeitgebervertreter und Graf Alexander von Schwerin als Versichertenvertreter. Meinolf Nowak und Hans-Josef Legrand bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung nun an anderer Stelle im BKK futur-Verwaltungsrat ein.
Die neuen Vorsitzenden des Verwaltungsrats der BKK haben die Geschicke der BKK futur schon über Jahre als ordentliche Mitglieder mitbestimmt und werden das Aufsichtgremium weiter nach dem Motto „Beste Leistung bei bestmöglicher Wirtschaftlichkeit“ steuern.
Für Rückfragen:
Marc van der Wouw, Tel.: 02151 7645 -211, marc.vanderwouw(at)bkk-futur.de
Informationen über die BKK futur:
Die BKK futur mit Hauptsitz in Krefeld betreut über 100.000 Versicherte. Kernmärkte der Kasse sind der Niederrhein, das westliche Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und der Raum Hannover. Weitere Geschäftsstellen betreibt die Kasse in Berlin, Nürnberg und Bad Hersfeld.
Im kommenden Jahr gelten in der Sozialversicherung neue Rechengrößen zur Versicherungspflicht und zur Beitragsbemessungsgrenze. Für die Versicherten der BKK futur ist besonders die Beitragsbemessungsgrenze wichtig. Sie legt fest, bis zur welcher Einkommenshöhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für 2010 liegt bei einem Jahres-Bruttoeinkommen von 45.000 Euro (monatlich 3.750 Euro). Das heißt für die Versicherten: Arbeitsentgelt, das über diesem Grenzwert liegt, wird nicht in die Berechnung des Krankenkassenbeitrags einbezogen.
Die wichtigsten Werte im Überblick:
| Beitragsbemessungsgrenzen 2010 | ||
| Monatlich | Jährlich | |
| Kranken- / Pflegeversicherung | 3.750,00 EUR | 45.000,00 EUR |
| Renten- / Arbeitslosenversicherung | 5.500,00 EUR | 66.000,00 EUR |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze | Monatlich | Jährlich |
| Krankenversicherungspflichtgrenze allgemein | 4.162,50 EUR | 49.950,00 EUR |
| Krankenversicherungspflichtgrenze für am 31.12.2002 privat Krankenversicherte | 3.750,00 EUR | 45.000,00 EUR |
| Geringfügigkeitsgrenze | 400,00 EUR |
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Kunden-Hotline unter:
0180 320 32 004 900*,
*9 Ct. pro Minute aus dem dt. Festnetz/Mobilfunkpreise können abweichen.
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Die BKK futur mit Hauptsitz in Krefeld betreut über 110.000 Versicherte. Kernmärkte der Kasse sind der Niederrhein, das westliche Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und der Raum Hannover. Weitere Geschäftsstellen betreibt die Kasse in Berlin, Nürnberg und Bad Hersfeld.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine soziale Krankenversicherung. Versicherte sollen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Krankenversicherungsschutz bezahlen. Deshalb orientierten sich die Beiträge an den Einkünften, aber auch für die Zuzahlungen zu bestimmten Leistungen gibt es eine personenabhängige Höchstgrenze, die so genannte individuelle Belastungsgrenze.
Für bestimmte Gesundheitsleistungen (u. a. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel und Krankenhausbehandlung) sind nach dem Willen des Gesetzgebers Zuzahlungen aus eigener Tasche zu leisten. Allerdings muss niemand mehr als zwei Prozent aller jährlichen Brutto-Einkünfte für Zuzahlungen ausgeben. Für Versicherte, die chronisch erkrankt sind, liegt diese Grenze bei einem Prozent der Bruttojahreseinkünfte.
Für Versicherte der BKK gilt: Versicherte, die regelmäßig zuzahlungspflichtige Leistungen erhalten und die Belastungsgrenze überschreiten können sich frühzeitig von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Entweder zu Jahresbeginn durch eine Vorauszahlung oder direkt nach Überschreiten der Belastungsgrenze. Voraussetzung dafür: Sie stellen einen entsprechenden Antrag!
Die wichtigsten Informationen zum Thema „Zuzahlungen, Befreiung und Erstattung“ auf einen Blick:
Kinder unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten
Die Höhe der jährlichen Zuzahlungen ist auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte des BKK Mitglieds und seiner im Haushalt lebenden Angehörigen nahmen beschränkt. Für diese werden aber Freibeträge angesetzt. Wir beraten Sie dazu individuell.
Für chronisch Kranke, die wegen ihrer Erkrankung in Dauerbehandlung sind, liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des Brutto-Jahreseinkommens.
Eine Befreiung von Zuzahlungen ist bereits im Voraus zum Beginn eines neuen Jahres (aktuell 2010) möglich. Voraussetzung dafür ist: Sie zahlen vorab Ihren Zuzahlungsbetrag bis zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze ein. Danach erhalten Sie den Befreiungsausweis für das gesamte Kalenderjahr. Diese frühzeitige Befreiung ist immer dann sinnvoll und von Vorteil, wenn erkennbar ist, dass die individuelle Belastungsgrenze sehr schnell erreicht wird. Bei der Berechnung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze hilft Ihnen die BKK futur.
Da nicht jeder Versicherte zu Beginn eines Jahres wissen kann, wie viel an Zuzahlungen auf ihn zukommt und ob diese seine Belastungsgrenze übersteigen, raten wir Ihnen alle Belege und Quittungen über Ausgaben im Bereich Gesundheit und Medizin zu sammeln. Übersteigt nämlich der Eigenanteil für Gesundheitsleistungen im Laufe eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze werden nach Einreichung der Belege zuviel entrichtete Zuzahlungen erstattet.
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