Sozialversicherungsmeldungen – Erläuterungen und Tipps


Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise nur noch per E-Mail

Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise nur noch per E-Mail

Die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise Ihrer Beschäftigten dürfen Sie laut Gesetz nur noch als elektronische Daten übermitteln. Der Vorteil: Statt Formulare auszufüllen und per Post zu verschicken, können Sie die Meldungen für jeden Mitarbeiter und getrennt nach Kalenderjahren deutlich effizienter erledigen – und wir können Ihnen schneller Rückmeldung geben.

Sensible Daten müssen durch Verschlüsselung geschützt werden

Sensible Daten müssen durch Verschlüsselung geschützt werden

Personenbezogene Informationen gehören zu den sensibelsten Daten eines Unternehmens. Deshalb haben Sie als Arbeitgeber die Verantwortung und Pflicht, die Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen Ihrer Beschäftigten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Um das zu gewährleisten, müssen Sie die Datenübertragung verschlüsseln. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Lohn- und Gehaltsunterlagen von einer externen Stelle bearbeiten lassen.
Ob Sie mit einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm arbeiten, erfahren Sie von Ihrem Software-Hersteller.

Entgeltabrechnungsprogramme sollten bestimme Kriterien erfüllen

Entgeltabrechnungsprogramme sollten bestimme Kriterien erfüllen

Qualität und Sicherheit der Daten stehen an erster Stelle. Darum sollte Ihr Entgeltabrechnungsprogramm bestimmte Kriterien erfüllen. Was das im Einzelnen bedeutet, steht im Pflichtenheft, das die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und  Software-Herstellern erstellt. Zertifizierte Programme erhalten Identifikationsnummern, mit deren Hilfe wir Sie als Absender sicher identifizieren können.

Sichere Datenübermittlung an den BKK Bundesverband

Sichere Datenübermittlung an den BKK Bundesverband

Meldungen und Beitragsnachweise für die BKK futur übersenden Sie bitte an das
Rechenzentrum des BKK Bundesverbandes
Kronprinzenstr. 6
45128 Essen
E-Mail: ag(at)bkk-bv.de.
Empfänger-Betriebsnummer: 353 821 42

Achtung: Sie erhalten mehrere elektronische Bestätigungen

Achtung: Sie erhalten mehrere elektronische Bestätigungen

DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise werden in getrennten Dateien übermittelt. Für die Verarbeitung der Meldedaten und der Beitragsnachweise erhalten Sie unterschiedliche Bestätigungen. Außerdem wird sowohl die Annahme als auch die Verarbeitung der Daten bestätigt. Damit haben Sie die Gewähr, dass Ihre Meldungen und Beitragsnachweise ordnungsgemäß beim BKK Bundesverband verarbeitet wurden und an uns weitergeleitet werden.

Wichtig für die Kommunikation: Datensatz „DSKO“

Wichtig für die Kommunikation: Datensatz „DSKO“

Der Datensatz „DSKO“ enthält die wichtigsten Kommunikationsdaten Ihres Unternehmens und wird von Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm mit jeder Datenlieferung automatisch erstellt. Um Irrtümer zu vermeiden und effizient zu kommunizieren, legen Sie bitte die folgenden Informationen von Anfang an: Name und Anschrift des Absenders, Name des Ansprechpartners, Telefon und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse.

Hilfreiche und kostenlose Übergangslösung: sv.net

Hilfreiche und kostenlose Übergangslösung: sv.net

Wenn Sie noch kein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm verwenden und dennoch auf elektronische Hilfen umstellen möchten, empfehlen wir Ihnen das Programm sv.net: Diese Anwendung können Sie entweder zur PC-Installation (sv.net/classic) oder als Online-Anwendung (sv.net online) kostenlos bestellen. Beide Programm-Varianten sind komfortabel zu bedienen und garantieren ein Höchstmaß an Sicherheit: Sämtliche Daten werden verschlüsselt an einen zentralen Server gesendet und von dort weitergeleitet.

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