Erstattung nach dem AAG

Wichtige Infos und Unterlagen zur Erstattung nach dem AAG:

Beitragssätze zur Umlageversicherung ab 01.07.2010 (West- und Ostbereich)

Beitragssätze zur Umlageversicherung ab 01.07.2010 (West- und Ostbereich)

    Erstattung:
U1 1,2 % 60 %
U2 0,28 % 100 % bzw. 120 %

Zur Umlage 1 (U 1 – Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die maximal 30 Arbeitnehmer beschäftigen

Zur Umlage 1 (U 1 – Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die maximal 30 Arbeitnehmer beschäftigen

Soweit nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt werden, nehmen an der U1 alle Betriebe aus Industrie, Handel, Handwek und Dienstleistungsgewerbe teil. Auch werden Arbeitgeber einbezogen, die in ihrem Haushalt Arbeitnehmer (Haushaltshilfen) beschäftigen.

Zur Umlage 2 (U 2 – Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot) werden alle Arbeitgeber pflichtig

Zur Umlage 2 (U 2 – Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot) werden alle Arbeitgeber pflichtig

Die Umlagepflicht zur Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot besteht für alle Betriebe und Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen. Konkret: Grundsätzlich alle Arbeitgeber sind unabhängig von der Zahl der Beschäftigten und der Art des Betriebes umlagepflichtig zur Umlage 2.

Arbeitgeberaufwendungen werden von der Krankenkasse erstattet, bei der der Arbeitnehmer versichert ist

Arbeitgeberaufwendungen werden von der Krankenkasse erstattet, bei der der Arbeitnehmer versichert ist

Arbeitgeberaufwendungen werden von der Krankenkasse erstattet, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, oder, sofern eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht besteht (u.a. privat versicherte Arbeitnehmer), die zuständige Krankenkasse, an die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden (Ausnahme: Landwirtschaftliche Krankenkasse). Die Umlagen sind also mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse zu zahlen.

Hier können Sie Teilnahmeerklärung und Umlage-Anträge herunterladen:
U1 Antrag
U2 Antrag
Teilnahmeerklärung nach dem AAG

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